Christian Seidenzahl
Diplom Kunsttherapeut, Fachwirt für Sozial- und Gesundheitswesen,            Bildhauer und Maler


Von Pythagoräischem Vorbild zur eigenen Schau.
Die Kathedralarbeit in der Klosterkirche zu Kaltenkirchen
(Die Texte wurden zum Teil aus Wikipedia übernommen und bearbeitet.)

Die Pythagoreer
Für die Pythagoreer ist die Überzeugung charakteristisch, dass der Kosmos eine nach bestimmten Zahlenverhältnissen aufgebaute harmonische Einheit bildet, deren einzelne Bestandteile ebenfalls harmonisch strukturiert sind und, soweit es sich um menschliche Lebensverhältnisse handelt, harmonisch gestaltet werden sollten. (Jahreszeiten, Mondkonstellation, Wochenrythmen usw.) Die Pythagoreer nahmen an, dass in allen Bereichen – in der Natur, im Staat, in der Familie und im einzelnen Menschen – dieselben zahlenmäßig ausdrückbaren Gesetzmäßigkeiten gelten, dass überall Ausgewogenheit und harmonischer Einklang anzustreben sind und dass die Kenntnis der maßgeblichen Zahlenverhältnisse eine weise, naturgemäße Lebensführung ermöglicht.
Das Streben nach Eintracht beschränkten sie dabei nicht nur auf die menschliche Gesellschaft, sondern dehnten es auf die Gesamtheit der Lebewesen aus, was sich in der Forderung nach Rücksichtnahme auf die Tierwelt – und sonstige Umwelt - zeigte. Heute würden die Begriffe der Sozialökologie und der Ökumene am ehesten diese Haltung umschreiben.

Die Basilika
Eine Basilika war ursprünglich eine Markt- oder Gerichtshalle, welche ab der Spätantike gewöhnlich in einem mehrschiffigen Gebäude beheimatet war. (Basarbauten / Arkaden) Später wurden diese Gebäude bzw. dieser Gebäudetyp zum Versammlungs- und Ritualort der christlichen Ortskirchen umgewidmet und erfuhr im Laufe der Zeit eine architektonische Umwandlung zu dem Gebäudetyp, welcher heute als Basilika bezeichnet wird. Jeder explizierte Kirchenbau ist eine Basilika.

Die Bischofskirche
Die Bezeichnung Bischofskirche (ecclesia episcopalis) ist ein eigenständiger Titel in der lateinischen Kirche und bezieht sich darauf, dass die Kirche Sitz eines Ordinarius im Range eines Bischofs ist. Die Kathedralen höherrangiger Prälaten tragen dagegen Titel, deren Bezeichnung aus der Amtswürde abgeleitet ist: Die ecclesia archiepiscopalis (‚Erzbischofskirche‘) ist der Sitz eines Erzbischofs, ecclesia metropolitana (‚Metropolitankirche‘) Sitz eines Metropoliten und Hauptkirche einer Kirchenprovinz (Metropolie), ecclesia primatialis (‚Primaskirche‘) der Sitz eines Primas und ecclesia patriarchalis (‚Patriarchalkirche‘, auch Patriarchalbasilika) der Sitz eines Patriarchen.
Die Bezeichnung ecclesia cathedralis tauchte erstmals 516 auf dem Konzil von Tarragona auf, das allerdings nicht zur Reihe der ökumenischen Konzile gehörte.
Eine Kathedrale oder Kathedralkirche (lateinisch ecclesia cathedralis „Kirche der Kathedra“), auch Bischofskirche, ist demnach eine Kirche, in der ein Bischof residiert und welche die Kathedra als dessen Sitz enthält.

Die Kathedralkirche
In der Nutzung eines Kirchenbaus wird der Kathedrale oder Kathedralkirche eine besondere Stellung zugeschrieben. Denn das Wort leitet sich von altgriechisch καθέδρα kathedra über lateinisch cathedra, Kathedra, Thron, Sitz, dem Lehrstuhl als die örtliche Manifestation der bischöflichen Amtsvollmacht, insbesondere in der Lehrtätigkeit, ab.

Die Nutzungsdefinition der Kathedralkirche
Mit der Kennzeichnung einer Kirche als Kathedrale ist keine Aussage über den Baustil, die Größe oder die Entstehungszeit des Gebäudes verbunden. Vielmehr beinhaltet der Begriff der Kathedralkirche, dass an diesem Ort, gelehrt, geforscht und entwickelt wird, was für den spirituellen-, mystischen-, kultischen- und rituellen Bedarf an Erkenntnisgewinn erforderlich ist. Dabei wird höchster Wert daraufgelegt, den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse jeweils umfänglich in Lehre und Übung einzubeziehen.

„zu lehren, zu heiligen und zu leiten“
In der Kathedrale nimmt der Bischof sein Amt „zu lehren, zu heiligen und zu leiten“ für seine Diözese wahr. Im kanonischen Recht der römisch-katholischen Kirche hat die Kathedrale daher eine besondere Rechtsstellung als Kirche. Der Bischof ist angehalten, in der Kathedrale häufig die Messe zu feiern, besonders an den gebotenen Feiertagen und anderen feierlichen Anlässen, und das Weihesakrament dort zu spenden. In einer Kathedrale muss die Eucharistie aufbewahrt werden.
Das Kirchenrecht fordert vom Bischof, dafür zu sorgen, dass in der Kathedrale täglich zumindest Teile der gottesdienstlichen Feiern gemäß den Regelungen der jeweiligen Kirche eigenen Rechts zelebriert werden und er regelmäßig und besonders an gebotenen Feiertagen selbst der Feier in der Kathedrale oder einer anderen Kirche vorsteht.

In der Klosterkirche zu Kaltenkirchen nimmt der Grundherr das Recht und die Aufgaben auf sich, welche in den oben zuletzt beschriebenen vier Absätzen beschrieben ist.

Die Tafelrunde in der Klosterkirche zu Kaltenkirchen
Die Tafelrunde ist das Organ in der Klosterkirche zu Kaltenkirchen, welches im Sinne der Kathedra dem Selbststudium, der gegenseitigen Schulung, Belehrung, der Anleitung und Übung für die theoretischen und praktischen Belange zur Entwicklung einer in sich selbst stehenden Initiation / Einweihung / zum Empfangen des Lichtes, – die geeigneten Voraussetzungen zu schaffen bemüht ist. Es ist die gemeinsame Arbeit eines Kollegiums als Gleiche mit Gleichen.

Primus inter pares; Erster unter Gleichen
Den Vorsitz und vorzüglichen Dienst für die Teilnehmenden führt der Grundherr der Klosterkirche zu Kaltenkirchen. Er lädt ein, führt die Lehrstunde und ist für die organisatorischen Belange verantwortlich. Die Anleitung und Übung, Belehrung und Schulungen werden umlaufend von den Teilnehmenden in Selbstverantwortung erarbeitet und an der Tafelrunde für die Teilnehmenden als Referat vorgetragen. Darin ist die Klosterkirche zu Kaltenkirchen kirchenrechtlich einer Kathedrale gleichgestellt.

Die königlichen Künste
Es gelten die Regeln der königlichen Künste: Keine Glaubensstreitigkeiten, keine politischen Themen. Vielmehr wird die Bereitschaft, den eigenen seelisch-geistigen Horizont zu erweitern und im Sinne der freimaurerischen Symbolik, die Arbeit am rauen Stein jeweils selbst zu leisten, für die Teilnahme vorausgesetzt.
Im Außenverhältnis gilt eine unverbrüchliche Schweigepflicht in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte der einzelnen Teilnehmenden. Wer das einzuhalten nicht in der Lage ist, richtet sich selbst.

Spuren zur eigenen Schauung
Das Wort „Gottesdienst“ wird in unseren Zusammenhängen nicht verwendet. Vielmehr wird dem Erlebnis und der Erkenntnis der Allgöttlichkeit des Universums insgesamt ein Raum gegeben, in welchem jeder selbst zur eigenen Schau der allewigen Göttlichkeit des Ganzen gelangen möge.
Das ist die Mystik im 21. Jahrhundert